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Betriebsgeländeverordnung

Wir bitten alle Kunden und Lieferanten — vor Betreten unseres Betriebsgeländes — die hier verfügbare Betriebsgeländeverordnung zu lesen und einzuhalten.

Wählen Sie eine der Kategorien Eisenschrott, NE-Metallschrott oder Abfälle für weitere Informationen zur Einstufung der Abfallarten entsprechend der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).

 

Fachgerechte Entsorgung von Eisenschrott, wie z.B.:

  • Stahlschrott
  • Gießereischrott
  • Abfälle aus nichtrostenden Stählen / Edelstahlschrott

Wir entsorgen fachgerecht Ihre Nichteisenmetall-Abfälle (Buntmetalle, Leichtmetalle, Edelmetalle), wie z.B.:

  • Kupfer
  • Messing
  • Aluminium
  • Zink
  • Blei
  • Zinn

Fachgerechte Entsorgung von Nichtmetall-Abfällen, wie z.B.:

  • Altholz AVV 170201
  • Altreifen AVV 160103
  • Erdaushub AVV 170504
  • Gemischte Bau u.- Abbruchabfälle AVV 170904
  • Gipsabfälle
  • Pappe u.- Papier AVV 200101
  • Sperrmüll
  • Verpackungen aus Kunststoff(-Folie) AVV 150102

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